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Versicherung

für Einzelmusiker, Musikvereine und Ensembles

Ihr Instrument ist wertvoll – darum schützen Sie es! Zu dieser INSTRUMENTENVERSICHERUNG möchten wir Ihnen beim Kauf eines neuen Instrumentes raten. Nicht nur das Instrument kann man versichern, sondern auch dessen Zubehör wie Etui oder Mundstück. Die Versicherungen Zürich & MML decken im Rahmen der Musikinstrumentenversicherung sämtliche Schäden ab, die durch Unfall, Ungeschicklichkeit oder Unvorsichtigkeit entstanden sind. Wir haben die Vertretung und können Ihren Vertrag fixieren. Die Zürich-Versicherungen ist Österreichs führender Musikinstrumentenversicherer und verfügt bereits über ausgezeichnete Verbindungen zu Musikhochschulen und Konservatorien, Landesmusikschulen, Orchestern sowie Berufs- und Hobbymusikern. Für detaillierte Anfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Gedeckte Schäden:

  • Transportschäden
  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl
  • Abhandenkommen
  • Veruntreuung
  • Unterschlagung
  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Vertauschen
  • Liegenlassen
  • Brand, Blitz, Explosion
  • Bruch und Beschädigung

Alle Schäden gelten sowohl bei Eigen-, wie auch bei Fremdverschulden. Dieser umfangreiche Versicherungsschutz gilt nur für klassische Instrumente. Elektrisch betriebene Instrumente wie z.B. Orgeln, Synthesizer, Keyboards, Effektgeräte und Zubehör wie z.B. Mischpulte, Mikrophone, Verstärker, Boxen, Lichtanlagen sind nur gegen folgende Gefahren versichert:

  • Unfall während des Transportes mit einem KFZ
  • Feuer, direkter Blitzschlag (nicht Überspannung und Induktion), Explosion (ausg. Atomenergie)
  • Naturkatastrophen
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Beschädigung und Verluste durch:

  • Witterungs- oder Temperatureinflüsse
  • Leimlösungen, Lack- und Schrammschäden
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
  • vor Versicherungsbeginn bestehende Mängel
  • Aufruhr, Kriegsereignisse, usw.
  • Kernenergie, Radioaktivität
  • mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
  • gewöhnliche Abnützung, Entwertung oder Wertminderung

Ein mögliches Erlebnis eines Berufsmusikers (Lesen lohnt sich):


Die gesamte Musikgruppe war auf den Auftritt an diesem Abend konzentriert. Nach den ersten gelungenen Musikstücken wurde die Stimmung etwas ausgelassener. Es drängten immer mehr Leute auf die Tanzfläche. Und es kam, wie es kommen musste:

Ein Tanzpaar stieß an der Bühne der Musiker an – die abgestellten Instrumente fielen um. Die Musiker bemerkten dies am Anfang nicht, erst in der Pause fiel ihnen auf, dass einige ihrer Instrumente beschädigt waren. Das Tanzpaar, das für den Schaden hätte aufkommen müssen, konnte nicht mehr eruiert werden. Aus diesem Grund mussten die Musiker die Reparatur aus der eigenen Tasche bezahlen. Hätten sie eine Musikinstrumentenversicherung bei Zürich oder MML-Versicherungen gehabt, wäre den Musikern diese Ausgabe erspart geblieben. So schnell kann es gehen und ein Instrument ist beschädigt, gestohlen oder irgendwo vergessen worden. Das passiert nicht nur Kindern, sondern kann auch bei jedem Musiker einmal vorkommen!